Immobilie geerbt, was nun?
(steuerlich, juristisch)
selbst nutzen, Vermieten oder verkaufen?
in jedem Fall: leerräumen
selbst nutzen oder vermieten: mehrere Eigentümer > auszahlen
verkaufen…
Immobilie vererben
Zunächst wollen Wir uns einmal ansehen, was passiert, wenn Du gar nichts tust. Sollte bei Deinem Tod, wie in über 50 % der deutschen Erbfälle, kein Testament vorliegen, regelt das Gesetz die Erbfolge für Deine Angehörigen. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet dabei Verwandte erster (Kinder, Enkel), zweiter (Eltern, Geschwister etc.) und dritter (Großeltern etc.) Ordnung.
Wenn Du Deine Immobilie vererben möchtest, solltest Du dies meiner Meinung nach unbedingt im Vorfeld vertraglich regeln, beispielsweise in einem Testament. Die einzige Ausnahme ist der Fall, dass die gesetzliche Erbfolge sowieso nur einen möglichen Erben vorsieht.
Beachte beim Vererben Deiner Immobilie unbedingt die gesetzlichen Pflichtanteile Deiner Erben. Diese können nämlich dazu führen, dass der Erbe Deiner Immobilie diese verkaufen muss, um den anderen Erben ihren Pflichtanteil auszubezahlen.
Darüber hinaus kann beim Vererben Deiner Immobilie Erbschaftssteuer anfallen. Dies ist der Fall, wenn der Wert Deiner Immobilie den Steuerfreibetrag Deines Erben übersteigt. Für Ehepartner liegt der Steuerfreibetrag bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 € und für Enkel bei 200.000 € in 10 Jahren.
Immobilie verschenken
Eine weitere Möglichkeit ist es, Deine Immobilie noch zu Lebzeiten zu verschenken bzw. zu überschreiben. Dies kannst Du einfach bei einem Notar in Deiner Nähe tun. Möchtest Du Deine Immobilie verschenken, werden sofort Notar- und Grundbuchkosten fällig.
Im Rahmen einer Schenkung solltest Du unbedingt vertraglich festhalten, unter welchen Bedingungen Deine Immobilie wieder an Dich zurückfällt. Solch eine Rückabwicklung könnte beispielsweise infrage kommen, wenn der Beschenkte vor Dir stirbt, Insolvenz anmelden muss oder sich scheiden lässt.
Möchtest Du nach dem Verschenken Deiner Immobilie weiter darin wohnen, muss außerdem ein Wohnrecht oder sogenannter Nießbrauch vereinbart werden. Beim Nießbrauch erhältst Du über das Wohnrecht hinausgehende Nutzungsrechte und kannst die Immobilie beispielsweise vermieten. Auch muss geklärt werden, wer für mögliche Sanierungsmaßnahmen aufkommt.
Steuerlich werden Schenkungen ähnlich wie Erbschaften behandelt. Für die Schenkungssteuer gelten die gleichen Freibeträge und Fristen wie oben beschrieben. Ist Deine Immobilie mehr wert, kannst Du sie auch stückweise verschenken, um Steuern für Deinen Erben zu sparen.
Immobilie verkaufen
Eine dritte Möglichkeit ist es, Deine Immobilie zu verkaufen. Du kannst Deine Immobilie entweder selbst verkaufen oder Dich dafür an einen Immobilienmakler wenden. Gerne unterstütze ich Dich beim Verkauf Deiner Immobilie. Kontaktiere mich einfach über 0151-43141731 oder schreibe eine E-Mail an immobilien@claudiusthelen.de.
Ein Verkauf heißt nicht zwangsweise, dass Du aus Deiner Immobilie ausziehen musst. Ähnlich wie beim Verschenken kannst Du Dir auch bei einem Verkauf Deiner Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Der Käufer Deiner Immobilie erhält im Gegenzug Mietzahlungen von Dir.
Hast Du Deine Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor selbst genutzt, ist der Verkauf sogar steuerfrei. Dafür darfst Du beispielsweise keine Einliegerwohnung in Deiner Immobilie vermietet haben oder die Immobilie gewerblich genutzt haben.
Fazit
Nachdem ich Dir die drei Möglichkeiten jeweils kurz vorgestellt habe, möchte ich Dir nun helfen, die Frage zu beantworten, ob Du Deine Immobilie vererben, verschenken oder verkaufen solltest. Dazu solltest Du Dich als Erstes fragen, ob es jemanden gibt, von dem Du möchtest, dass er Deine Immobilie einmal besitzt und der dies auch möchte.
Ist dies nicht der Fall, ist es vermutlich das beste, Deine Immobilie zu irgendwann zu verkaufen. So kannst Du in Deiner Immobilie wohnen bleiben und von dem Verkaufserlös Deinen Ruhestand so richtig genießen. Alternativ kannst Du Dir von dem Verkaufserlös natürlich auch eine altersgerechte Immobilie kaufen.
Gibt es hingegen jemanden, der Deine Immobilie einmal besitzen soll, so solltest Du Deine Immobilie meiner Meinung nach eher übertragen bzw. verschenken. Hierbei haben Du und der Beschenkte in den meisten Fällen mehr steuerlichen Gestaltungsspielraum und können die Freibeträge optimal ausnutzen. Sprich hierzu am besten zunächst mit einem Steuerberater.