Regelherstellungskosten

Du möchtest den Wert Deiner Immobilie mittels des Sachwertverfahrens ermitteln? Dazu benötigst Du die Regelherstellungskosten, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

Durch Multiplikation der jeweiligen an den Bewertungsstichtag angepassten Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes ergibt sich der Gebäuderegelherstellungswert.

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